Meldestelle:  
Claudia Wochele

75228 Ispringen 
Germany/Europe 

Fax – Nr. :
+49(0)32223 775478
 

Info:  
Claudia Wochele
Tel. : 0171/9468635
kontakt@patterdaleterrier-germany.de oder

Rudi Schwab
Tel.: 0172/7226066
www.patterdale.de
    

r.schwab@t-online.de

Meldegebühren/ Reg. Fee: 
Jeder Hund / each dog  32,- €
Nachmeldungen/later Reg. plus 5,- €

 

Wichtiges und Wissenswertes:

Die Meldegebühren mussten leider angehoben werden, weil die zu erwarteten Kosten höher als noch vor 2 Jahren sein werden.
Da wir die Veranstaltung "ehrenamtlich" durchführen, wird ein evtl. entstehender Überschuss natürlich für die nächste Veranstaltung verwendet.
Nicht, dass noch jemand auf die Idee käme, wir würden uns daran bereichern :-))
PS Falls jemand dieses Festival  (ist eine Internationale Hundeausstellung) mal selbst an einem anderen Ort ausrichten will, stehen wir gerne mit Rat (zu Genehmigungen, Versicherungen, Veterinärbestimmungen...) zur Seite.

Meldeschluss für den Katalog ist der 30.06.10

Anmerkung: es hatten in den vorigen Jahren einige gebeten, das Richten schon Samstags durchzuführen, damit sie Sonntagsnachmittags die Heimreise antreten können.
Ich habe es versucht, es ist jedoch organisatorisch leider nicht durchführbar.  Um all denen dennoch entgegen zu kommen wird das Richten zwar wieder Sonntags aber sehr viel früher ca. 8.30 Uhr (statt 10.30Uhr wie bisher) beginnen.

...

Die Abgabe der Meldung verpflichtet zu Zahlung der Anmeldegebühr und zur Anerkennung der Ausstellungsordnung und der gesetzl. Bestimmungen. Findet die Veranstaltung infolge höherer Gewalt nicht statt, kann ein Teil der Meldegebühr zur Deckung der entstandenen Kosten verwendet werden.

Bitte zur Ausstellung Impfpass unbedingt mitbringen, Kein Einlass für Hunde ohne gültigen Impfnachweis (gilt auch für Besucherhunde). Die Tollwutimpfung muss mindestens 4 Wochen und nicht älter als ein Jahr sein, bei 3-jährigem Impfstoff.. Ablaufvermerk (siehe Anmeldung "gültig bis").

Jeder Hundebesitzer haftet selbst für alle Schäden gem. § 923BGB, die er oder sein Hund im und um das Festivalgelände verursacht hat. Auf dem Festivalgelände herrscht Leinenpflicht. Für Personenschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

 

Ausstellungsordnung:

v     Der Besuch des Festivals ist für Aussteller und Besucher auf EIGENE GEFAHR!!!
Jeder verpflichtet sich, bei Eintritt , sämtliche durch ihn oder seinen Hund verursachte Schäden abzugelten.   

v     Das Parken der Autos ist auf den ausgewiesenen Parkmöglichkeiten gestattet. Wer dennoch in den angrenzenden Feldern sein Auto abstellt, muss für die jeweilige Beschädigung aufkommen.      

v     Eltern haften generell für ihre Kinder!
Das Spielen auf und mit den Übungsgeräten ist untersagt.!
Mit Betreten des Festivalgeländes haben die Eltern uneingeschränkte Aufsichtspflicht!

v     Der Rettungsweg zum Festivalgelände muss freigehalten werden. Parkende Autos werden kostenpflichtig abgeschleppt.

v     Zutritt zum Gelände haben nur Hunde mit gültigem Impfpass.

v     Vor Betreten des Festivalgeländes muss dem Hund die Möglichkeit zum Lösen gegeben werden. Die Verschmutzung des Übungsgeländes ist nicht gestattet und muss sofort entfernt werden.

v     Aus Sicherheitsgründen sind die Hunde auf dem gesamten Veranstaltungsgelände an der Leine zu führen bzw. sicher zu verwahren( Kennel o.ä.) sowie entsprechend zu beaufsichtigen. Jeder Halter ist für seine/n Hund/e selbst verantwortlich.

v    Rauchen ! Bitte keine brennenden Kippen achtlos wegwerfen. – Brandgefahr - löscht die Zigaretten in einen dafür bereitstehenden Aschenbecher.
Innerhalb des Übungsplatzes ist das Rauchen nicht gestattet.

v     Bitte achtet auf Ordnung, für Müll stehen Behälter bereit.

v     Den Anweisungen der Festivalleitung ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Festivalleitung behält sich vor, Personen, die gegen die gültigen Bestimmungen verstoßen, vom Festivalgelände zu verweisen.